Art. 125 AEUV: Schäubles Bail-Out-Dialektik. Oder: Der Markt ist frei, wenn er allen dient.
Am 26.1.11 hielt Finanzminister Schäuble eine Rede „zur Reform der europäischen Finanzregeln – für eine bessere Verfassung Europas“. Dort ist unter anderem zu lesen: „Art. 125 AEUV bezweckt (…) die Einhaltung der Haushaltsdisziplin der Eurozonen-Mitgliedstaaten durch den Zwang, Kredite zu Marktkonditionen aufzunehmen.“ Sind Staaten auch Bestandteil des Marktes? Was bedeutet das eigentlich? Wer dient eigentlich wem?
Zunächst einmal eine kurze Anmerkung: Das Kürzel AEUV steht für „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“. Hätten wir’s alle gewusst? Und was steht da so drin?
Ja, manchmal lohnt es sich halt wirklich, ein wenig tiefer zu graben. Wir haben das mal gemacht …
Die Philosophie vom freien Wettbewerb
Nach Artikel 120 handeln Mitgliedstaaten und Union im „Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird“. Das ist die Grundphilosophie. Blöd wird’s eben, wenn die Katze sich in den Schwanz beisst: Was ist, sich genau dieser geförderte freie Wettbewerb mit Schwerpunkt auf haltlosem Finanzmarkt einfach nicht mehr wirklich um nationales, europäisches oder globales Gemeinwohl schert? Dann ist das mit den Staatsanleihen zu Marktkonditionen so eine Sache. Aber darüber spricht Schäuble nicht.
Gegenseitige Haftung
Es lohnt sich umso mehr, den Text, auf den Schäuble sich beruft, mal genauer anzusehen. Im Paragraphen 125 der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union steht folgendes:
„Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.“
Wir lesen hier zunächst vor allem, dass wir über den Zwang zur Aufnahme von Krediten zu Marktkonditionen hier nichts lesen. Hier steht lediglich, dass ein Mitgliedsstaat nicht für die Verbindlichkeiten des anderen haftet.
Dialektik der Verlässlichkeit
Aber die Aussage Schäubles steht ja in einem Kontext. Es geht um die sogenannten Bail-Outs (Bürgschaften) für Griechenland. Hier fragten ja manche, ob die EZB zur Stützung von schlechten Ratings bedrohten Mitgliedsstaaten überhaupt Anleihen hätte kaufen sollen oder nicht. Nur selten wurde die Frage gestellt, ob Ratings – freier Markt hin oder her - eigentlich überhaupt das rechte Instrument sind, um einen „effizienten Einsatz der Ressourcen“ zu fördern und den offenen Markt sicherzustellen.
Wenn man diese Frage nicht stellt, muss man halt wirklich so wie Schäuble um die Ecke denken. Wie sehr man das muss, beschreibt Schäuble im nächsten Satz:
„Hätten die Mitgliedstaaten jedoch auf die Maßnahmen zur Unterstützung Griechenlands verzichtet, wären gravierende Folgen auch über das Euro-Währungsgebiet hinaus zu befürchten gewesen. Vor diesem Hintergrund hätte eine Berufung auf Art. 125 AEUV ohne Berücksichtigung des Normzwecks die Wirtschaft und auch die Währung der Eurozone erheblich gefährdet. Eine Anwendung des Art. 125 AEUV hätte also gerade zu dem Ergebnis geführt, das die Vorschrift verhindern soll, nämlich zu einer Gefährdung der Eurozone insgesamt. Art 125 AEUV ist auf den Fall einer bereits bestehenden akuten Gefahr für die Finanzstabilität des Euro-Systems als solchem nicht zugeschnitten. Deshalb haben sich die Staaten des Euro-Währungsgebietes zu Recht zum Handeln entschlossen.“
Hätte die EU auf ihrem Bailout-Verbot und dem freien Wettbewerb beharrt, hätte sie sich selbst gefährdet. Ergo musste sich eingreifen. So einfach ist es eigentlich. Und eben doch kompliziert.
Das könnte man auch so interpretieren: Allgemein wird angenommen, dass das System Finanzmarkt für „offene Marktwirtschaft mit freien Wettbewerb“ steht. Deshalb muss es ja auf jeden Fall auch gut sein, wenn die Staaten sich bei ihrer Fremdfinanzierung auf die Bewertung (Ratings) dieses Marktes verlassen. Die Frage, die sich ja zunehmend aufdrängt: Können sie das wirklich?
Ganz offenbar sind ja Ratings spätestens durch das Eingreifen der EZB – und den Ankauf von Staatsanleihen – wenigstens wieder ein wenig zum Bestandteil der Staatsräson geworden. Das mag man sehen wie man will. Aber irgendwie muss man es ja sehen...
Was bedeutet offener Markt?
Es stellt sich die Frage, die selten gestellt wird: Hat die Vormachtstellung der Großbanken, Hegdefonds sonstigen Produzenten von Derivaten und „strukturierten Finanzprodukten“ tatsächlich noch etwas mit freiem Markt zu tun?
Das Maß, in dem sie sich ungebremst immer stärker zunächst auf Finanzmärkte dann auf die Wirtschaft und schlussendlich auf ganze Volkswirtschaften auswirkte, lässt einen daran ja schon zweifeln. Allerdings ist dieser Zweifel wenigstens aus Schäubles Worten irgendwie nicht wirklich herauszulesen. Fest steht und treu der Glaube an das System.
Vielleicht ist man deshalb noch nicht wirklich auf die Idee gekommen, einfach mal einen Großteil dieser hochspekulativen Produkte zu verbieten, die außer der Geldwirtschaft niemandem dienen.
Wer dient wem?
Wie schön frei und offen die Marktwirtschaft auch im Bankensektor fast ohne Probleme sein kann, wissen wir ja. Da muss man sich nur die Sparkassen und Genossenschaftsbanken ansehen.
Klar, die machen auch Fehler. Aber sie sind eben durch ihre Teilhabe am öffentlichen Interesse und ihr Engagement für die Regionen und in den Regionen deutlich besser geerdet. Sie sind Zweck und nicht Selbstzweck. Und sie erfüllen eine dienende Funktion. Deshalb können Sparkassen und Genossenschaftsbanken gar nicht so viele Fehler machen, als dass sie wirklich ernsthaft gefährden könnten. Genau genommen können das noch nicht einmal die Landesbanken.
Es sei denn, man privatisiert sie durch Sparkassengesetze oder EU-Zwänge. Denn dann wird sich auch ihr Verständnis von „einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ verändern. Sie werden uns dann auch Eigenkapitalrenditen von 25% versprechen.
Und was werden wir dann tun? Werden wir dann auch begeistert nicken und sagen, dass das ja alles genau so sein muss? Oder werden wir uns dann gegenseitig Geld leihen – immer dann wenn es grade gebraucht wird. Und es uns gegenseitig zurückzahlen, so wie wir’s halt können? Werden wir dann den mittelständischen Unternehmen, die wir gut finden, selbst Kredite von unserem Ersparten geben und gemeinsam mit ihnen dafür sorgen, dass die Kredite auch zurück bezahlt werden können?
Fazit
Ja, man muss wirklich mehrfach um die Ecke denken, um die Problematik zu verstehen. Ein funktionierendes Bankensystem, das den Menschen und Unternehmen dient, macht schon einen Sinn. Ein wenig freier Wettbewerb ist auch okay. Man will sich ja entscheiden können und nie einem Anbieter ausgeliefert sein.
Wir wissen alle, dass wir in den letzten zehn Jahren von allen möglichen Banken mit hohem werblichen Aufwand und durch „Top-Konditionen“ von unseren alten Instituten abgeworben werden sollten oder wurden. Aber die Top-Konditionen gelten ja meist nur im ersten Jahr. Und hinterher dann nicht mehr. Mal ehrlich: Macht es nicht auch Spaß, bei einem Anbieter zu bleiben, obwohl man wo anderes hingehen könnte? Das ist doch auch eine Art von Freiheit:
o Einfach nicht mitzuspielen, beim großen Hitlisten-Spiel.
o Einfach mal nicht so volatil sein wie der Markt.
o Einfach mal offen sein für eine Marktwirtschaft, die den Menschen dient und nicht dem Kapitalmarkt.
Das wär doch was. Oder?
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