Die Rentenbank, Spekulation mit Nahrungsmittel
Interessant: Wie u.a. WELTonline („Rentenbank gegen ein Verbot der Spekulation“, 24.4.12) in "Finanzen kompakt" meldet, habe sich die Rentenbank als öffentlich-rechtliche Förderbank für die Agrarwirtschaft gegen ein Verbot der Spekulation mit Nahrungsmittel-Rohstoffen ausgesprochen. Gebetsmühlenartig wiederholt wird wieder das klassische Argument: Warentermingeschäfte brächten die für die Produzenten notwenige Liquidität.
Tatsächlich, so liest man in dem Artikel, seien es „gerade die Spekulanten“, die für ausreichende Liquidität an den Rohstoffmärkten sorgten.
Angesichts der Aufgabe einer Förderung der Landwirtschaft, die von der Rentenbank übernommen wird, könnte man hier schon mal schnell über einen Interessenkonflikt nachdenken.
Allerdings sollte man auch hier dran denken, dass die Dinge selten so heiß gegessen, wie sie uns von der Medien mal schnell und "kompakt" aufgetischt werden.
Wie immer ist es deshalb hilfreich, selbst ein wenig zu graben:
Denn die dazugehörige Pressemeldung der Rentenbank („Agrarrohstoffpreise im Spannungsfeld volatiler Agrar- und Finanzmärkte“, 23. 4. 12) gibt eine durchaus interessante Informationen preis, die im Welt-Artikel nicht zu lesen ist:
Zunächst das Wichtigste: Die Pressemeldung sagt überhaupt nicht, dass irgendwas verboten oder nicht verboten gehört. Worte wie Verbot oder verbieten kommen in der gesamten Pressemeldung nicht vor.
Stattdessen finden sich dort interessante Zahlen:
„Die Anzahl der an Warenterminbörsen gehandelten Agrarterminkontrakte habe sich seit 2002 versechsfacht und zuletzt rund 44 % der insgesamt an Börsen gehandelten Rohstoffterminkontrakte entsprochen. (…) Solange die Erfüllung des Termingeschäftes nicht an die physische Lieferung des Basiswertes gebunden sei, könne das Handelsvolumen praktisch unbegrenzt ausgedehnt werden.“
Das ist immerhin mal schon eine interessante Kennziffer.
Und so formuliert die Rentenbank dann das, was allgemein als ein Verbots-Verbot interpretiert wird:
„Da zumindest kurzfristig Übertreibungen an den Warenterminmärkten u. a. durch das gestiegene Engagement von Finanzmarktakteuren nicht ganz ausgeschlossen werden könnten, dürfte eine maßvolle Regulierung durchaus einen positiven Effekt auf die Volatilität der Terminmärkte haben und Preisschwankungen glätten.“
Das „Glätten von Preisschwankungen“ ist zwar eine reichlich moderate Formulierung für die wilde Spekulation – aber naja.
Allemal sieht man hier, dass man grade wenns ums Geld geht, am besten immer mal besser selber nachliest. Und gegebenenfalls eben auch mal selber nachdenkt – und nicht nur liest, was die großen Medien schreiben…
Tatsächlich, so liest man in dem Artikel, seien es „gerade die Spekulanten“, die für ausreichende Liquidität an den Rohstoffmärkten sorgten.
Angesichts der Aufgabe einer Förderung der Landwirtschaft, die von der Rentenbank übernommen wird, könnte man hier schon mal schnell über einen Interessenkonflikt nachdenken.
Allerdings sollte man auch hier dran denken, dass die Dinge selten so heiß gegessen, wie sie uns von der Medien mal schnell und "kompakt" aufgetischt werden.
Wie immer ist es deshalb hilfreich, selbst ein wenig zu graben:
Denn die dazugehörige Pressemeldung der Rentenbank („Agrarrohstoffpreise im Spannungsfeld volatiler Agrar- und Finanzmärkte“, 23. 4. 12) gibt eine durchaus interessante Informationen preis, die im Welt-Artikel nicht zu lesen ist:
Zunächst das Wichtigste: Die Pressemeldung sagt überhaupt nicht, dass irgendwas verboten oder nicht verboten gehört. Worte wie Verbot oder verbieten kommen in der gesamten Pressemeldung nicht vor.
Stattdessen finden sich dort interessante Zahlen:
„Die Anzahl der an Warenterminbörsen gehandelten Agrarterminkontrakte habe sich seit 2002 versechsfacht und zuletzt rund 44 % der insgesamt an Börsen gehandelten Rohstoffterminkontrakte entsprochen. (…) Solange die Erfüllung des Termingeschäftes nicht an die physische Lieferung des Basiswertes gebunden sei, könne das Handelsvolumen praktisch unbegrenzt ausgedehnt werden.“
Das ist immerhin mal schon eine interessante Kennziffer.
Und so formuliert die Rentenbank dann das, was allgemein als ein Verbots-Verbot interpretiert wird:
„Da zumindest kurzfristig Übertreibungen an den Warenterminmärkten u. a. durch das gestiegene Engagement von Finanzmarktakteuren nicht ganz ausgeschlossen werden könnten, dürfte eine maßvolle Regulierung durchaus einen positiven Effekt auf die Volatilität der Terminmärkte haben und Preisschwankungen glätten.“
Das „Glätten von Preisschwankungen“ ist zwar eine reichlich moderate Formulierung für die wilde Spekulation – aber naja.
Allemal sieht man hier, dass man grade wenns ums Geld geht, am besten immer mal besser selber nachliest. Und gegebenenfalls eben auch mal selber nachdenkt – und nicht nur liest, was die großen Medien schreiben…
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