claim von gute-banken

Reform der deutschen Finanzaufsicht

Auch nett: Lt. einer Meldung des Bundesfinanzministeriums soll ein Gesetz zur Gründung eines Ausschusses für Finanzstabilität zur Überwachung der Stabilität des deutschen Finanzmarktes einbringen.

Dem neuen Ausschuss sollen Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie - ohne Stimmrecht - ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angehören. Die Deutsche Bundesbank soll hierbei laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysieren und mögliche Gefahren für die Finanzstabilität identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge für Warnungen und Empfehlungen erarbeiten.

Ja, genau die Bundesbank, die schon im Jahr 2004 in einer Analyse zu neuen Instrumenten wie Kreditversicherungen und anderen Derivaten schrieb:

„Zwar kann der Marktprozess das Auftauchen unerfahrener Teilnehmer im Prinzip selbst korrigieren, indem er mangelndes Risikomanagement mit Verlusten bestraft. Damit jedoch dieser für die Effizienz der Risikoallokation unerlässliche Sanktionsmechanismus kein systemisches Risiko hervorruft, ist eine risikoadäquate Unterlegung mit Eigenkapital notwendig.“

Soviel zu der Aufmerksamkeit, die den von der Deutschen Bundesbank ausgesprochenen Warnungen und Empfehlungen im Allgemeinen geschenkt wird…
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