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Volksbank Göppingen plant Verfassungsbeschwerde

Schau an: Wie das Handelsblatt („Volksbank plant Verfassungsbeschwerde“, 9.10.12) meldet, will die Volksbank Göppingen und drei ihrer Mitarbeiter gegen das zum 1.11.12 in Kraft tretende Bankberater-Verzeichnis Verfassungsklage einlegen. Dieses Verzeichnis ist so etwas wie das Punkte-System in Flensburg. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, so das Handelsblatt, sehe diese neue Regelung auch kritisch. Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.

Wir hatten uns darüber ja schon mal ausgelassen: Aus unserer Sicht ist das Konzept, die Verantwortung auf die einzelnen Berater auszulagern ohnehin eher schwierig.

Schauen wir uns das mal genauer an: Diese ganze in den letzten Jahren aufkommende Beraterkritik ist ja eigentlich den radikal-liberalen Auswüchsen der „Märkte“ und ihrer diversen Finanzkrisen geschuldet. Davor sollen die Verbraucher durch diese Regelung geschützt werden.

Blöde nur: Am Ende kann jeder Berater ja ohnehin nur die Angebotspolitik und Vertriebsstrategie der Bank widerspiegeln: Es ist die Kultur und Denkweise der Bank, die seine Entscheidungen vorzeichnet. Ist die Bank provisionsgetrieben und macht harte Vertriebsvorgaben, wird er ihr wohl folgen müssen. Er kann nicht frei entscheiden und steht unter Druck. Der Verkaufsdruck wurde in vielen Häusern immer höher. Das bleibt nicht ohne Folgen. Wohl auch deshalb tauchte die Deutsche Bank in einem kürzlich erschienen Ranking des ManagerMagazins zum Thema „Mitarbeiter-Burnout“ auf den vorderen Plätzen auf.

Also: Tatsächlich wird eine Beschwerde über einen Berater aber ja am Ende immer eine Beschwerde über die Bank sein. Beratungsqualität ist für einen Dienstleister ein integraler Bestandteil des Qualitäts-Managements. Und für die Sicherung des Qualitäts-Managements laut der weltweit gültigen Norm für Qualitäts-Management ISO 9001 immer „die oberste Führung des Unternehmens“ verantwortlich. Und das macht auch Sinn.

Bleibt die Frage: Wie ist es mit Fällen, bei denen sich so ein eigentlich braver und guter Berater einfach nur schlecht benimmt, einen schlechten Tag hat oder nicht richtig zuhört und der Kunde deshalb stinksauer ist und sich beschweren will? In solchen Fällen lassen viele einfach ihren Zorn und ihre Kritik auf unserer Bewertungsplattform gute-banken.de raus. Dadurch erfährt die Bank davon und kann lernen und reagieren. So geht das ja auch.

Die bessere Lösung wäre da wohl wirklich, die angebotenen Produkte zu regulieren, anstatt die Verantwortung auf die Berater auszulagern. Beispiel strukturierte Produkte und abstrakte Derivate: Braucht man die wirklich? Die Begründung, die es für die Notwendigkeit solcher Produkte gibt, ist das bekannte Mantra der „Märkte“: Man brauche so was für “Preisfindung und Liquidität“. Dass solche Produkte für den Kunden nachhaltig gut sind, hat man noch nirgendwo explizit gelesen. Trotzdem sind sie erlaubt – und nun will man die Verbraucher auf diesem Wege davor schützen.

Mal in echt jetzt: Solange das Geld der Kunden in manchen Banken nur als Kanonenfutter für Preisfindung und Liquidität der Märkte betrachtet wird, ist der Berater einfach nicht der richtige Ansprechpartner für die Regulierung. Wann wird man je verstehen…
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