Deutsche Bank hat Zinsmanipulation Boden bereitet
Deutsche Bank hat Zinsmanipulation...“: „Auch nett: Wie das Handelsblatt („GERICHTSURTEIL: Deutsche Bank hat Zinsmanipulation Boden bereitet“, 7.11.13) meldet, sei habe ein Gerichtsurteil festgestellt, dass es Deutsche Bank „grundlegende organisatorische Mängel gegeben habe“, durch die Manipulationen des europäischen Leitzins Euribor „erst möglich gemacht hätten“.Wirklich drollig daran ist vor allem eines: Das harsche Urteil wurde von einem Arbeitsgericht gefällt…
Konkret ging es hier nämlich darum, dass die Deutsche Bank angesichts des Verdachts auf die Beteiligung an der Zinsmanipulation erstmal die beteiligten Mitarbeiter kündigte. Die fanden das offenbar nicht so richtig drollig und klagten gegen die Kündigung. Das Ganze ging vor Gericht.
Und das Gericht befand nun also, so zitiert der Artikel das Urteil: Wenn derselbe Händler gleichzeitig bei der Festlegung der Referenzzinssätze und beispielsweise auch angewiesen wäre „durch Derivategeschäfte Profite der Bank“ zu erwirtschaften, deren Erfolg auch von der Höhe der Referenzzinssätze abhängig sei, könne er in die Zinssätze wohl kaum unabhängig ermitteln. So urteilten die Arbeitsrichter sinngemäß. Wohl wahr. Und das wäre doch schon mehr eine Aufgabe der Bank, hier für Unabhängigkeit zu sorgen. Deswegen seien die Kündigung unrechtmäßig und wurden kassiert.
Ist doch schon irgendwie drollig, dass ein Arbeitsrichter mit ein klein wenig gesundem Menschenverstand sieht, was so viele nicht sehen wollen. Wenn es nur noch um Profite geht, wird die Unabhängigkeit und auch das sprichwörtliche und vielzitierte Vertrauen zu einer schweren Übung. Das hat wohl was mit dem Moral Hazard zu tun, von dem sie eine Zeitlang so gern gesprochen haben
Konkret ging es hier nämlich darum, dass die Deutsche Bank angesichts des Verdachts auf die Beteiligung an der Zinsmanipulation erstmal die beteiligten Mitarbeiter kündigte. Die fanden das offenbar nicht so richtig drollig und klagten gegen die Kündigung. Das Ganze ging vor Gericht.
Und das Gericht befand nun also, so zitiert der Artikel das Urteil: Wenn derselbe Händler gleichzeitig bei der Festlegung der Referenzzinssätze und beispielsweise auch angewiesen wäre „durch Derivategeschäfte Profite der Bank“ zu erwirtschaften, deren Erfolg auch von der Höhe der Referenzzinssätze abhängig sei, könne er in die Zinssätze wohl kaum unabhängig ermitteln. So urteilten die Arbeitsrichter sinngemäß. Wohl wahr. Und das wäre doch schon mehr eine Aufgabe der Bank, hier für Unabhängigkeit zu sorgen. Deswegen seien die Kündigung unrechtmäßig und wurden kassiert.
Ist doch schon irgendwie drollig, dass ein Arbeitsrichter mit ein klein wenig gesundem Menschenverstand sieht, was so viele nicht sehen wollen. Wenn es nur noch um Profite geht, wird die Unabhängigkeit und auch das sprichwörtliche und vielzitierte Vertrauen zu einer schweren Übung. Das hat wohl was mit dem Moral Hazard zu tun, von dem sie eine Zeitlang so gern gesprochen haben
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