Justiz tut sich bei Finanzprozessen schwer
Interessanter Artikel im Handelsblatt („BANKMANAGER VOR GERICHT: Justiz tut sich bei Finanzprozessen schwer“, 29.4.14): Worum es darin geht? Schwer zu sagen – naja eigentlich geht es um die Frage, warum Bank-Manager so selten verurteilt werden…
Dafür finden sich hier, neben dem Umstand, dass die Komplexität solcher Verfahren die Kapazitäten der Justizbehörden schlicht überfordern würde, gleich zwei bemerkenswerte mögliche Gründe…
1. Wenn Manager beispielweise verklagt werden, weil sie das Geld ihrer Kunden mit riskanten Geschäften verbrannt haben, sperrt sich der Begriff des „Risikos“. Das Wirtschaftsstrafrecht habe damit ein Problem, weil ja der Umgang mit Unsicherheit zum unternehmerischen Handeln dazu gehört. Es gehe dann, so heißt es in dem Artikel, immer um die Frage: „Wie hoch war die Wahrscheinlichkeit, dass etwas eintreten würde?“ Das eingegangene Risiko, (dessen Wahrnehmung ja ohnehin durch das Mantra vom professionellen „Risiko-Management“ quasi weichgespült wurde) lässt sich halt nur beziffern. Ab welcher prozentualen Wahrscheinlichkeit ein eingegangenes Risiko tatsächlich strafbar würde, weiß der Artikel auch nicht zu sagen.
2. Dasselbe gelte für den Tatbestand der Untreue - der sei auch schwer nachzuweisen, denn: Auch dafür müsse der entstandene Schaden bezifferbar gemacht werden. Das Dumme daran sei, dass es bei solchen Klagen oft um Bestände komplexer Finanzprodukte gehe. Und die hätten den Nachteil, dass „ihr Wert nachträglich teils nicht mehr ermittelt werden“ könne. Also sei ein Schaden zum Tatzeitpunkt häufig einfach nicht beweisbar. Weil man ihn nicht in Euro oder Dollar ausdrücken kann.
In beiden Fällen scheitert die Rechtsprechung also scheinbar an der unüberwindlichen Mauer der Rationalität der Zahlen und Ziffern, die im Laufe der letzten 10 Jahre so übermächtig aufgebaut wurde.
Um Straftaten dennoch zu ahnden, so wird ein Wirtschaftsprofessor in dem Handelsblatt-Artikel zitiert, suche man dann stattdessen nach einem Tatbestand, „der nachgewiesen werden“ könne. Ähnlich wie bei Al Capone, der ja schlussendlich wegen einfacher Steuerhinterziehung eingesperrt wurde.
Das erinnert wiederum an eine Meldung desselben Tages, die u.a. von FOCUS-Money-Online („Offene Immobilienfonds: Banken müssen für falsche Beratung Schadenersatz zahlen“, 29.4.14) verbreitet wurde. Hier geht es um ein Urteil gegen die Commerzbank, die wohl vom Bundesgerichtshof zur Zahlung von Schadenersatz an ihre Kunden verurteilt wurde. Begründung: Sie hatte bei der Beratung nicht gesagt, dass offene Immobilienfonds in Notfällen zeitweise geschlossen werden können und Anleger ihr Geld dann nicht zurückbekommen…
Und was lehrt uns dieses nun also? Auch hier läuft es wohl auf unsere übliche Feststellung: “Wie viel?“ ist einfach nicht die richtige Frage…
Dafür finden sich hier, neben dem Umstand, dass die Komplexität solcher Verfahren die Kapazitäten der Justizbehörden schlicht überfordern würde, gleich zwei bemerkenswerte mögliche Gründe…
1. Wenn Manager beispielweise verklagt werden, weil sie das Geld ihrer Kunden mit riskanten Geschäften verbrannt haben, sperrt sich der Begriff des „Risikos“. Das Wirtschaftsstrafrecht habe damit ein Problem, weil ja der Umgang mit Unsicherheit zum unternehmerischen Handeln dazu gehört. Es gehe dann, so heißt es in dem Artikel, immer um die Frage: „Wie hoch war die Wahrscheinlichkeit, dass etwas eintreten würde?“ Das eingegangene Risiko, (dessen Wahrnehmung ja ohnehin durch das Mantra vom professionellen „Risiko-Management“ quasi weichgespült wurde) lässt sich halt nur beziffern. Ab welcher prozentualen Wahrscheinlichkeit ein eingegangenes Risiko tatsächlich strafbar würde, weiß der Artikel auch nicht zu sagen.
2. Dasselbe gelte für den Tatbestand der Untreue - der sei auch schwer nachzuweisen, denn: Auch dafür müsse der entstandene Schaden bezifferbar gemacht werden. Das Dumme daran sei, dass es bei solchen Klagen oft um Bestände komplexer Finanzprodukte gehe. Und die hätten den Nachteil, dass „ihr Wert nachträglich teils nicht mehr ermittelt werden“ könne. Also sei ein Schaden zum Tatzeitpunkt häufig einfach nicht beweisbar. Weil man ihn nicht in Euro oder Dollar ausdrücken kann.
In beiden Fällen scheitert die Rechtsprechung also scheinbar an der unüberwindlichen Mauer der Rationalität der Zahlen und Ziffern, die im Laufe der letzten 10 Jahre so übermächtig aufgebaut wurde.
Um Straftaten dennoch zu ahnden, so wird ein Wirtschaftsprofessor in dem Handelsblatt-Artikel zitiert, suche man dann stattdessen nach einem Tatbestand, „der nachgewiesen werden“ könne. Ähnlich wie bei Al Capone, der ja schlussendlich wegen einfacher Steuerhinterziehung eingesperrt wurde.
Das erinnert wiederum an eine Meldung desselben Tages, die u.a. von FOCUS-Money-Online („Offene Immobilienfonds: Banken müssen für falsche Beratung Schadenersatz zahlen“, 29.4.14) verbreitet wurde. Hier geht es um ein Urteil gegen die Commerzbank, die wohl vom Bundesgerichtshof zur Zahlung von Schadenersatz an ihre Kunden verurteilt wurde. Begründung: Sie hatte bei der Beratung nicht gesagt, dass offene Immobilienfonds in Notfällen zeitweise geschlossen werden können und Anleger ihr Geld dann nicht zurückbekommen…
Und was lehrt uns dieses nun also? Auch hier läuft es wohl auf unsere übliche Feststellung: “Wie viel?“ ist einfach nicht die richtige Frage…
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www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steu...all/9804682- all.html