"Partnerschaftlich und fair": Ostsächsische Sparkasse Dresden bietet P-Konto ohne Zusatzkosten

Pressemitteilung
Service / Ratgeber: Konten mit (drohender) Pfändung:
Ab 1. Januar 2012 gibt es Pfändungsschutz nur noch mit „P-Konto“ /
Altregelungen verlieren Gültigkeit / Rechtzeitige Umstellung sichert Freibeträge
Dresden, 27. September 2011
Arbeitslosigkeit, Krankheit, familiäre Umstände oder mangelnde Übersicht der finanziellen Ausgaben – die Gründe sind vielfältig, warum plötzlich ein Pfändungsbeschluss ins Haus steht.
Im vergangenen Jahr traten neue gesetzliche Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft. Es wurde das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt. Dieses standardisierte Konto wird sowohl den Notwendigkeiten von Schuldnern (Geld für Lebensunterhalt) wie auch Gläubigern (Rückführung der Schulden) gerecht. Das daneben noch geltende Pfändungsschutzrecht für Girokonten endet zum 1. Januar 2012. Ab dann kann der Kontoinhaber Pfändungsschutz für Kontoguthaben jeder Art, auch Sozialleistungen und Kindergeld, nur noch über ein Pfändungsschutzkonto erhalten.
Automatisierter Pfändungsschutz
Auf dem P-Konto ist automatisch ein nicht pfändbarer Grundfreibetrag von derzeit 1.028,89 EUR* hinterlegt. Bis zu dieser Höhe - entsprechendes Guthaben vorausgesetzt - kann der Kontoinhaber auch nach Zustellung einer Pfändung verfügen und so weiterhin am Zahlungsverkehr teilnehmen.
* Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich durch den Gesetzgeber geprüft und ggf. angepasst. So wurde die bis zum 30.6.2011 gültige Freigrenze von 985,15 EUR zum 1.7.2011 auf 1.028,89 EUR angehoben.
Erhöhung des Grundfreibetrages
Der automatisch gewährte Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation erhöhen. Dies ist z. B. bei Unterhaltsverpflichtungen der Fall oder bei Zahlungen einmaliger Sozialleistungen oder weil das Kindergeld auf dieses Konto fließt. Hierfür muss der Kontoinhaber entsprechende Nachweise erbringen, die u. a. Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger, Schuldnerberatungen, Steuerberater und Rechtsanwälte ausstellen.
Für jeden nur ein P-Konto
Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Gemeinschaftskonten, z. B. bei Eheleuten, werden daher in Einzelkonten aufgeteilt und betroffene Konten in ein P-Konto umgewandelt.
Achtung: Jeder darf nur ein P-Konto haben. Damit dieser besondere Schutz nicht missbraucht wird, sind Banken und Sparkassen verpflichtet, sich vor Einrichtung, Löschung oder Widerruf eines P-Kontos an die Schufa Holding AG zu wenden. Diese Anfrage soll lediglich verhindern, dass Personen mehrere P-Konten führen und hat keinerlei Auswirkung auf eine Auskunft zur Bonität eines Kontoinhabers.
Jetzt handeln, sichert Pfändungsschutz
Wer derzeit eine Pfändung auf einem „normalen“ Girokonto hat und dafür
z. B. vom Amtsgericht auch eine Bestätigung für einen bestimmten Freibetrag hat, verliert trotzdem ab 1. Januar 2012 den Pfändungsschutz. Pfändungsschutz ist ab diesem Zeitpunkt nur noch auf einem P-Konto möglich. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten Betroffene schon jetzt auf ein P-Konto umstellen. Die Wandlung eines Kontos in ein P-Konto führt jede Sparkasse und Bank auf Antrag aus.
4.000 Sparkassenkunden müssen noch auf P-Konten umstellen
Von den 600.000 bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden geführten Girokonten sind gut 9.000 Konten mit einer Pfändung belegt, 5.000 Konten davon werden bereits als P-Konten geführt. „Wir empfehlen allen Kunden, deren Konto bereits gepfändet wurde oder denen eine Pfändung droht, schnellstmöglich ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Für Informationen zum P-Konto stehen neben Verbraucherschutzverbänden auch unsere Berater in den Filialen oder unser Serviceteam an der Kundenhotline zur Verfügung. Die Umstellung auf ein P-Konto führen wir auf Antrag gern aus“, wirbt Unternehmenssprecher Andreas Rieger und ergänzt: „Die Bearbeitung eines P-Kontos und die damit verbundenen Prüfungsvorgaben erfordern auch Zeit. Warten Sie deshalb nicht bis zur letzten Minute.“ Noch eine gute Nachricht oben drauf: Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Umstellung auf ein P-Konto kostenlos vorzunehmen.
Kosten eines P-Kontos
Die Kosten für die Führung eines P-Kontos legt jede Sparkasse oder Bank selbst fest. Kunden der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zahlen für ein P-Konto die regulären Preise des jeweiligen Girokontomodells – ohne jegliche Zusatzkosten. „Wir nehmen hier als regional verankerte Sparkasse unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr, Kunden auch durch schwierige Zeiten partnerschaftlich und fair zu begleiten“, sagt Unternehmenssprecher Andreas Rieger.
Vorteile des P-Kontos auf einen Blick
- automatischer Pfändungsschutz bis zum gesetzlich festgelegten Freibetrag (derzeit 1.028,89 EUR)
- vereinfachte Verfahrensweise für Erhöhung des Freibetrages
- Teilnahme am Zahlungsverkehr weiterhin möglich
- jeder kann ein P-Konto beantragen
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