Verdacht auf manipulierte Kurse in Frankfurt
Und schon wieder eine mutmaßliche Manipulation in „den Märkten“: Nachdem das Handelsblatt grade kürzlich einen möglichen manipulativen Eingriff in Devisenkurse ins Visier nahm, gibt es heute gelich die nächste Meldung („STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELT: Verdacht auf manipulierte Kurse in Frankfurt“, 17.6.13) über den nächsten Kunstgriff.
Dieses Mal geht es um das künstliche Hochjubeln von Aktienkursen. Den Börsen sei aufgefallen, „Marktteilnehmer“ hätten bestimmte Werte zwischen dem digitalen Xetra-System und dem Parketthandel „im Kreis gehandelt“. Rein und raus und umgekehrt. Durch die so simulierten Börsenumsätze habe sich die messbare Liquidität dieser Werte erhöht.
Solche eine hohe Liquidität sei wiederum die Voraussetzung, um in „bestimmte Börsen-Indizes“ zu kommen. Der Vorteil der Listung in einem Börsen-Index: Gelistete Aktien werden in der Regel mehr oder wenig automatisch von institutionellen Händlern gekauft.
Dadurch erhöht sich die künstliche stimulierte Liquidität noch mehr.
Nachdem diese verdächtige Anstieg festgestellt wurde, erstatte die BaFIN sofort Strafanzeige gegen eine kleinere Privatbank. Das Ermittlungsverfahren sei allerdings gegen ein durch zwei Mitarbeiter der Bank zu zahlendes Strafgeld von 2.250 bzw. 9.900 Euro einegstellt worden.
Naja, der Trick is ja wirklich nicht besonders kreativ gewesen. Da gibt es schon welche, die können das besser. Allerdings, so das Handelsblatt, gebe es noch Ermittlungen in einem zweiten Verfahren. Gegen wen sich dieses Verfahren richte, wisse man aber laut Handelsblatt noch nicht.
Ja, dann darf man ja gespannt bleiben…
Dieses Mal geht es um das künstliche Hochjubeln von Aktienkursen. Den Börsen sei aufgefallen, „Marktteilnehmer“ hätten bestimmte Werte zwischen dem digitalen Xetra-System und dem Parketthandel „im Kreis gehandelt“. Rein und raus und umgekehrt. Durch die so simulierten Börsenumsätze habe sich die messbare Liquidität dieser Werte erhöht.
Solche eine hohe Liquidität sei wiederum die Voraussetzung, um in „bestimmte Börsen-Indizes“ zu kommen. Der Vorteil der Listung in einem Börsen-Index: Gelistete Aktien werden in der Regel mehr oder wenig automatisch von institutionellen Händlern gekauft.
Dadurch erhöht sich die künstliche stimulierte Liquidität noch mehr.
Nachdem diese verdächtige Anstieg festgestellt wurde, erstatte die BaFIN sofort Strafanzeige gegen eine kleinere Privatbank. Das Ermittlungsverfahren sei allerdings gegen ein durch zwei Mitarbeiter der Bank zu zahlendes Strafgeld von 2.250 bzw. 9.900 Euro einegstellt worden.
Naja, der Trick is ja wirklich nicht besonders kreativ gewesen. Da gibt es schon welche, die können das besser. Allerdings, so das Handelsblatt, gebe es noch Ermittlungen in einem zweiten Verfahren. Gegen wen sich dieses Verfahren richte, wisse man aber laut Handelsblatt noch nicht.
Ja, dann darf man ja gespannt bleiben…
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www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-mae...ankfurt/ 8361624.html