Spar-u.Kredit-Bank eG, Rosenthal: Kündigung Onlinebanking-Option wurde nicht mitgeteilt
Der Kunde kann die Bank leider nicht weiterempfehlen.
Begründung
Die Führung von Betreutenkonten (rechtliche Betreuung gem. § 1896 BGB) ist aufgrund plötzlich fehlender Onlinebanking-Möglichkeit nunmehr nicht mehr sinnvoll zu bewältigen. Die Kündigung der Onlinebanking-Option wurde nicht einmal vorher mitgeteilt, es funktionierte einfach plötzlich nicht mehr. Ich werde in Kürze sämtliche Betreutenkonten bei dieser Bank kündigen, habe unter Nennung des Problems die Genehmigung des Amtsgerichts dazu bereits beantragt.
Man war in keiner Weise gesprächsbereit zu diesem Thema, obgleich bereits zuvor über Jahre die genannten Konten ohne Auffälligkeiten online geführt wurden.
Was könnte die Bank besser machen?
Kundenfreundlichkeit erhöhen.
Man war in keiner Weise gesprächsbereit zu diesem Thema, obgleich bereits zuvor über Jahre die genannten Konten ohne Auffälligkeiten online geführt wurden.
Was könnte die Bank besser machen?
Kundenfreundlichkeit erhöhen.
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