VR-Bank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg: unzufrieden
Der Kunde kann die Bank leider nicht weiterempfehlen.
Begründung
Rauswurf nach 50 Jahren Mitgliedschaft
Vor ziemlich genau 50 Jahren wurde ich Mitglied der Genossenschaftsbank Ottmarsheim, die in der Folgezeit dann in der Volksbank Besigheim in verschiedenen Namensvarianten und nun in der Volksbank Ludwigsburg aufging. Nach dem Urteil des BGH vom 27.04.2021 verlangte ich von der Volksbank Besigheim die Rückerstattung der in den letzten drei Jahren zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren, denn ich hatte 2011 ein kostenfreies Onlinekonto eröffnet und war nie nach meiner Zustimmung zu Gebühren befragt worden. Ich erhielt zunächst ein Angebot über eine Erstattung von 4,30 € und erst nachdem ich meine Forderung selbst auf 181,76 € plus Zinsen präzisierte, erhielt ich zunächst die zu Unrecht erhobenen Gebühren und im selben Schreiben auch die Androhung der Kündigung meines Girokontos. Ich wandte mich an Bafin und den Ombudsmann der Raiffeisenbanken aber von beiden erhielt ich nur die Auskunft, dass eine Bank ein Konto jederzeit kündigen kann. Der inzwischen auch bei der Volksbank Ludwigsburg zuständige Mitarbeiter negierte vehement den Zusammenhang meiner rechtmäßigen Rückforderung und der Kündigung meines Kontos. Kurz danach wurde mir auch mein Sparkonto gekündigt, was laut Ombudsmann jederzeit rechtens ist und als logischer Schluss erfolgte dann auch der Ausschluss als Mitglied der Volksbank Ludwigsburg, weil ich ja keine Geschäftsbeziehung mehr zur Volksbank Ludwigsburg unterhalte. Meine Einlage erhielt ich ein Jahr nach meinem Rauswurf zurück. Es ist schon eine Überlegung wert, inwieweit man einer Bank noch vertrauen kann, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf solch dubiose Art auslegt und die Kündigung als Druckmittel benutzt, um ihre höchstpersönlichen Interessen durchzusetzen.
Was könnte die Bank Ihrer Meinung nach besser machen?
Auf Kunden zugehen, statt ihnen zu kündigen.
Vor ziemlich genau 50 Jahren wurde ich Mitglied der Genossenschaftsbank Ottmarsheim, die in der Folgezeit dann in der Volksbank Besigheim in verschiedenen Namensvarianten und nun in der Volksbank Ludwigsburg aufging. Nach dem Urteil des BGH vom 27.04.2021 verlangte ich von der Volksbank Besigheim die Rückerstattung der in den letzten drei Jahren zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren, denn ich hatte 2011 ein kostenfreies Onlinekonto eröffnet und war nie nach meiner Zustimmung zu Gebühren befragt worden. Ich erhielt zunächst ein Angebot über eine Erstattung von 4,30 € und erst nachdem ich meine Forderung selbst auf 181,76 € plus Zinsen präzisierte, erhielt ich zunächst die zu Unrecht erhobenen Gebühren und im selben Schreiben auch die Androhung der Kündigung meines Girokontos. Ich wandte mich an Bafin und den Ombudsmann der Raiffeisenbanken aber von beiden erhielt ich nur die Auskunft, dass eine Bank ein Konto jederzeit kündigen kann. Der inzwischen auch bei der Volksbank Ludwigsburg zuständige Mitarbeiter negierte vehement den Zusammenhang meiner rechtmäßigen Rückforderung und der Kündigung meines Kontos. Kurz danach wurde mir auch mein Sparkonto gekündigt, was laut Ombudsmann jederzeit rechtens ist und als logischer Schluss erfolgte dann auch der Ausschluss als Mitglied der Volksbank Ludwigsburg, weil ich ja keine Geschäftsbeziehung mehr zur Volksbank Ludwigsburg unterhalte. Meine Einlage erhielt ich ein Jahr nach meinem Rauswurf zurück. Es ist schon eine Überlegung wert, inwieweit man einer Bank noch vertrauen kann, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf solch dubiose Art auslegt und die Kündigung als Druckmittel benutzt, um ihre höchstpersönlichen Interessen durchzusetzen.
Was könnte die Bank Ihrer Meinung nach besser machen?
Auf Kunden zugehen, statt ihnen zu kündigen.
Details
Eine Empfehlung wert?
ja
nein
Fragen an den Kunden
Neukunde
langjährig
Kundin
Kunde
ja
nein
ja
nein
Kunde
Mitglied
sehr
gar nicht
Fragen zur Bank
sehr
gar nicht
sehr
gar nicht
sehr oft
gar nicht
sehr
gar nicht
sehr
gar nicht
Fragen zu den Angeboten Ihrer Bank?
sehr
gar nicht
sehr
gar nicht
sehr oft
gar nicht
sehr oft
gar nicht
Fragen zum Online-Banking
ja
nein
PC/Laptop
Mobilgerät
sehr oft
gar nicht
Kommentar schreiben